Laut Anordnung der Landeszahnärztekammer Hessen vom 24.11.2021 besteht ab sofort eine Testpflicht für Besucher in Zahnarztpraxen. Patienten benötigen keinen Testnachweis.

Grundsätzlich müssen alle Besucher der Praxis ein Testergebnis nachweisen. Sie benötigen hierfür einen Nachweis einer zugelassenen Teststelle. Ein PoC-Test darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Ausgenommen vom Testnachweis sind:

Patienten
• Kinder unter sechs Jahren, die keine Patienten sind.
Unabdingbare Begleitpersonen, insbesondere bei Begleitung von Minderjährigen.
• Personen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Praxen betreten (z. B. Rettungsdienste, Gesundheitsamt).
• Sowie Personen, die die Praxen nur kurzzeitig (Richtwert unter 15 Min.) im Außen-, Eingangs- oder Anlieferungsbereich (z. B. Post- und Paketboten oder Anlieferer) betreten.

Zu Ihrer Sicherheit:

Wir setzen die gesetzlichen Hygienevorschriften konsequent um und haben mit Desinfektionsmitteln, Handschuhen, Schutzbrillen und Mundschutz gut vorgesorgt.

Die Abläufe in der Praxis sind so organisiert, dass die geforderten Abstände zwischen Personen eingehalten werden, und dass sich nur zwei bis drei Personen im Wartezimmer aufhalten.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

• Schmerzbehandlungen und andere notwendige Behandlungen werden, wie es Ihnen bekannt ist, durchgeführt.
• Die Professionelle Zahnreinigung wird von Frau Scheller unter Beachtung aller hygienischen Maßnahmen in gewohnter Weise vorgenommen.
• Bitte kommen Sie nur dann mit Begleitung, wenn es für Sie absolut nicht anders möglich ist.
• Haben Sie grippeähnliche Symptome? Haben Sie sich vor kurzem in einem Risikogebiet aufgehalten oder hatten Sie Kontakt mit Personen mit Grippesymptomen? Dann bitten wir Sie im Interesse Ihrer und unserer Gesundheit um einen Anruf zur Beratung unter der Patientenservice-Nummer 116117.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.